Normänderungen für Verbandskästen in Betrieben und im Fahrzeug

Autos, Schulen, Unternehmen und Baustellen haben mehr gemeinsam, als man auf den ersten Blick vielleicht denken mag. Wenn ein Unfall passiert, ist Erste Hilfe gefragt. Daher ist ein passender Verbandskasten notwendig. Aber welche Normen muss der Kasten erfüllen und ist der vorhandene überhaupt noch aktuell?

Wir von Curro Med geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Verbandskästen und die Änderungen, die Anfang 2022 in Kraft getreten sind. Falls noch etwas unklar ist, beraten wir Sie gern.

Inhaltsverzeichnis:

 

Welche Änderungen gibt es für Verbandskästen?

Nach über 11 Jahren wurden die Normblätter für Verbandskästen erneuert, um eine fachgerechte Erste-Hilfe-Leistung am Unfallort zu gewährleisten. Nicht zuletzt jedoch sind die Änderungen auch auf die COVID-19-Situation zurückzuführen. Denn neben der Aufnahme von Feuchttüchern zur Reinigung unverletzter Haut und einer deutlich größeren Menge an Pflastern ist neuerdings auch das Mitführen von Gesichtsmasken Pflicht. Je nach Ort kommt einer der folgenden drei Verbandskästen zum Einsatz:

  • kleiner Verbandskasten
  • großer Verbandskasten
  • Kfz-Verbandskasten


Hinter jedem Verbandskasten steht ein Normblatt: DIN 13157 (kleiner Verbandskasten), DIN 13169 (großer Verbandskasten) und DIN 13164 (Kfz-Verbandskasten). Die ersten beiden Varianten beziehen sich auf Verbandskästen in Betrieben, auf Baustellen, in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder. Diese wurden am 01.11.2021 geändert. Hier existiert noch eine Übergangsfrist, die am 30.04.2022 endet. Spätestens dann müssen die Neuerungen umgesetzt werden.

Für die Verbandskästen mit DIN 13164 wurden im Januar 2022 Änderungen festgelegt, die zum 01.02.2022 gültig wurden. Also wird es Zeit, die eigenen Kästen zu kontrollieren, aufzufüllen und gegebenenfalls zu erneuern.

 

Kleine Verbandskästen

Die genauen Änderungen für kleine Verbandskästen gemäß der neuen DIN 13157 lauten:

  • 12× Wundschnellverband 10 cm × 6 cm (bisher: 8 St.)
  • 6× Fingerkuppenverband 5 cm × 4 cm (bisher: 4 St.)
  • 6× Fingerverband 12 cm × 2 cm (bisher: 4 St.)
  • 6× Pflasterstrips 7,2 cm × 1,9 cm (bisher: 4 St.)
  • 12× Pflasterstrips 7,2 cm × 2,5 cm (bisher: 8 St.)
  • 4× Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
  • 2× medizinische Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683)
 

Große Verbandskästen

Die genauen Änderungen für große Verbandskästen gemäß der neuen DIN 13169 lauten:

  • 24× Wundschnellverband 10 cm × 6 cm (bisher: 16 St.)
  • 12× Fingerkuppenverband 5 cm × 4 cm (bisher: 8 St.)
  • 12× Fingerverband 12 cm × 2 cm (bisher: 8 St.)
  • 12× Pflasterstrips 7,2 cm × 1,9 cm (bisher: 8 St.)
  • 24× Pflasterstrips 7,2 cm × 2,5 cm (bisher: 12 St.)
  • 12× Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
  • 4× medizinische Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683)
 

Kfz-Verbandskästen für Autos

Für das umgangssprachlich Auto-Verbandskasten genannte Erste-Hilfe-Set sind es weniger Änderungen. Der Inhalt wurde sowohl in der Art als auch in der Menge an die aktuellen medizinischen Erkenntnisse angepasst.

Die genauen Änderungen für den Kfz-Verbandskasten gemäß der neuen DIN 13164 lauten:

  • 1× Heftpflaster 5 m × 2,5 cm (gemäß DIN 13019-A)
  • 4× Wundschnellverband 10 cm × 6 cm (gemäß DIN 13019-E)
  • 2× Verbandpäckchen (gemäß DIN 13151-M)
  • 1× Verbandpäckchen (gemäß DIN 13151-G)
  • 1× Verbandtuch 60 cm × 80 cm (gemäß DIN 13152-A)
  • 6× Kompressen 10 cm × 10 cm
  • 2× Fixierbinden (gemäß DIN 61634-FB-6)
  • 3× Fixierbinden (gemäß DIN 61634-FB-8)
  • 1× Dreiecktücher (gemäß DIN 13 168-D; bisher: 2 St.)
  • 1× Rettungsdecke 210 cm × 160 cm
  • 1× Erste-Hilfe-Schere (gemäß DIN 58279-A 145)
  • 4× Einmalhandschuhe (gemäß DIN EN 455)
  • 2× Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
  • 1× 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1× Verbandpäckchen K
  • 1× Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2× medizinische Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683)


Auch hier sind aufgrund der COVID-19-Situation zwei Gesichtsmasken in das Sortiment der Kfz-Kästen aufgenommen worden. Ersatzlos gestrichen ist das Verbandtuch mit den Maßen 40 cm × 60 cm (gemäß DIN 13152-BR) und es gibt nur noch ein Dreieckstuch statt ursprünglich zwei.

Muss ich meinen alten Verbandskasten entsorgen?

Für private Autofahrer ist vor allem der Kfz-Verbandskasten relevant. Wer ein Auto fährt, ist dazu verpflichtet, einen Kfz-Verbandskasten der aktuellen Norm mitzuführen oder den alten Kasten neu zu bestücken beziehungsweise mit dem Fehlenden aufzufüllen. Zugleich dürfen Sie die nicht mehr notwendigen Teile herausnehmen. Bei der Gelegenheit können Sie gleich das Verfallsdatum der sterilen Produkte überprüfen. Ist es bei einem Teil überschritten, muss es ersetzt werden. Die neuen Verbandskästen auf dem Markt erfüllen die neue Norm, sodass Sie auch einen Kfz-Verbandskasten für circa 10 € komplett kaufen können.

 

Wie sind die Verordnungen für Betriebe?

Grundsätzlich ist festgelegt, wie viele Erste-Hilfe-Kästen ein Betrieb vorweisen muss. Die regelmäßige Überprüfung des Inhalts sowie die Unterweisung der Mitarbeiter zählen zu den Aufgaben eines jeden Unternehmens. Es gibt verschiedene Faktoren, die Menge und Art der Erste-Hilfe-Kästen beeinflussen:

  • Betriebsgröße
  • betriebliche Gefahren (Arbeit mit Werkzeugen o. ä.)
  • Organisation des betrieblichen Rettungswesens


Über den konkreten Inhalt informieren die Normblätter. Übrigens können zwei kleine Verbandskästen einen großen ersetzen. Auch bei der Platzierung der Kästen gibt es einige Punkte zu beachten. Das Erste-Hilfe-Set muss sich in einem geeigneten Behältnis befinden:

  • Rucksack
  • Schrank
  • Tasche


Außerdem muss das Verbandsmaterial leicht zugänglich, offensichtlich platziert und vor Feuchtigkeit, Verschmutzung sowie Hitze geschützt werden. Im Betrieb sollte die maximale Entfernung vom Verbandskasten zu den ständigen Arbeitsplätzen nicht mehr als 100 m beziehungsweise ein Stockwerk betragen.

Mitarbeiter im Außendienst benötigen im Fahrzeug einen Kfz-Verbandskasten. In Bussen mit 23 oder mehr Sitzplätzen müssen 2 entsprechende Kästen mitgeführt werden.

 

Wie kontrolliere ich im Unternehmen die Verbandskästen korrekt?

Es gibt keine regelmäßigen Prüffristen für Verbandskästen, jedoch ist eine Kontrolle aller 6 Monate sinnvoll. Die Prüfung sollte dokumentiert werden, da dies im Schadensfall nachzuweisen ist.

Das Medizinproduktegesetz schreibt vor, dass alle Verbandsmaterialien mit der CE-Kennzeichnung ausgezeichnet sein müssen. Außerdem haben die sterilen Teile ein Verfallsdatum. Dieses sollte regelmäßig geprüft und bei Überschreitung das Produkt ausgetauscht werden. Bei nicht sterilen Artikeln achten Sie auf den aktuellen Zustand und ersetzen diese bei Notwendigkeit.

Mit diesen drei Faustregeln machen Sie alles richtig:

  1. Entnommenes Material umgehend wieder auffüllen.
  2. Mithilfe von speziellen Prüfsiegeln oder Plomben kann man die Vollständigkeit zum Zeitpunkt der Kontrolle sowie den nächsten Kontrolltermin eintragen.
  3. Mitarbeiter, die Erste Hilfe geleistet haben, informieren die zuständige Stelle über verwendetes Material.

Verbandskästen für die verschiedensten Einrichtungen und Bedarfe erhalten sie im Curro Med Shop.

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